Ihr Weg in die Praxis

Organisatorischer Ablauf

Wenn Sie sich entschlossen haben, sich in psychotherapeutische Behandlung zu begeben, können Sie mich gern telefonisch oder per e-mail kontaktieren.

Für das Erstgespräch können wir relativ zeitnah einen Termin zur psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbaren. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungskarte mit sowie, falls vorhanden, eine Überweisung Ihres Haus- oder Facharztes und psychiatrische oder psychotherapeutische Vorbefunde bzw. Entlassungsberichte.

In der Sprechstunde können wir ausführlich über Ihr Anliegen sprechen, uns gegenseitig kennenlernen und abwägen, ob und welche Art der Behandlung in Ihrem Fall empfehlenswert ist.

Bei akuten Krisen gibt es die Möglichkeit bis zu 12 Therapieeinheiten einer sogenannten Akutbehandlung in Anspruch zu nehmen. Sofern in meiner Praxis dafür Kapazitäten frei sind, kann die Akutbehandlung bei mir durchgeführt werden.

Sollte eine längerfristige verhaltenstherapeutische Behandlung bei Ihnen sinnvoll sein und ein Therapieplatz bei mir in absehbarer Zeit frei sein, vereinbaren wir weitere, sogenannte probatorische Sitzungen zur Diagnostik, Anamneseerhebung, Klärung von organisatorischen Fragen etc. Erst nach Abschluss dieser bis zu max. 4 probatorischen Sitzungen (zusätzlich zur Sprechstunde) wird dann die eigentliche Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt.

Die Therapiesitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich zu einem fest vereinbarten Termin statt und dauern 50 Minuten. In bestimmten Fällen, z.B. bei der Behandlung von Angststörungen, kann es manchmal notwendig sein, Doppel- oder Blocksitzungen durchzuführen, die 100, 150 oder 200 Minuten dauern. 

Behandlungsumfang

Zunächst werden in der Regel erst einmal 12 Therapiesitzungen einer sogenannten Kurzzeittherapie bei der Krankenkasse beantragt, die im Anschluss um weitere 12 Sitzungen verlängert werden kann.

Je nach Schwere und Dauer der Erkrankung kann der benötigte Umfang einer Psychotherapie variieren. Daher können nach der Kurzzeittherapie Verlängerungen bei der Krankenkasse bis zu einer maximalen Stundenzahl von insgesamt 80 Sitzungen beantragt werden.

Psychotherapiekosten

Bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung ist Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Gesetzlich versicherte Patienten müssen selbst nichts zu den Behandlungskosten dazuzahlen. 

Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie sich vor Beginn der psychotherapeutischen Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung informieren, ob und in welchem Umfang Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden. Dies ist je nach Versicherungsvertrag unterschiedlich.

Wenn die Krankenversicherung die Übernahme der Behandlungskosten zugesichert hat, kann die eigentliche Psychotherapie beginnen.